Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2014 - L 12 VG 10/08 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
Verfahrensgang
- SG Bremen, 27.06.2008 - S 3 VG 25/05
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2014 - L 12 VG 10/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 12.06.2003 - B 9 VG 1/02 R
Gewaltopferentschädigung - Schockschaden - Sekundäropfer - Primäropfer - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2014 - L 12 VG 10/08
Da das schädigende Ereignis aus dem Jahre 1993 generell dazu geeignet sei, eine PTBS als Schädigungsfolge hervorzurufen, sei mit der Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 18.10.1995 - 9/9a RVg 4/92 - und vom 12.6.2003 - B 9 VG 1/02 R) von einer bestärkten Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs auszugehen und - mangels nachgewiesenem abweichenden Kausalverlaufs - alle bei ihr bestehenden psychischen Auffälligkeiten als Folge der am 9.7.1993 erlittenen Gewalttat zu berücksichtigen.Ebenso wenig kann die Klägerin sich erfolgreich auf die von ihr zitierte Rechtsprechung des BSG zur Annahme einer bestärkten (nur durch einen sicheren anderen Kausalverlauf widerlegbaren) Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhanges zwischen einem belastenden Ereignis und dem Auftreten einer psychischen Erkrankung (Urteil vom 12.6.2003 - B 9 VG 1/02 R -, juris Rn 20 ff. m.w.N.) berufen.
Wenn - so weiter das BSG (Urteil vom 12.6.2003, a.a.O. Rn 20) - ein Vorgang nach den medizinischen Erkenntnissen - etwa fußend auf dem Erfahrungswissen der Ärzte - in signifikant erhöhtem Maße geeignet ist, eine bestimmte Erkrankung hervorzurufen, liegt die Wahrscheinlichkeit nahe, dass sich bei einem hiervon Betroffenen im Einzelfall die Gefahr einer Schädigung auch tatsächlich verwirklicht hat; die Möglichkeit verdichtet sich dann zur Wahrscheinlichkeit.
- BSG, 18.10.1995 - 9a RVg 4/92
Ursächlicher Zusammenhang zwischen einer seelischen Krankheit und einem seelisch …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2014 - L 12 VG 10/08
Da das schädigende Ereignis aus dem Jahre 1993 generell dazu geeignet sei, eine PTBS als Schädigungsfolge hervorzurufen, sei mit der Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 18.10.1995 - 9/9a RVg 4/92 - und vom 12.6.2003 - B 9 VG 1/02 R) von einer bestärkten Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs auszugehen und - mangels nachgewiesenem abweichenden Kausalverlaufs - alle bei ihr bestehenden psychischen Auffälligkeiten als Folge der am 9.7.1993 erlittenen Gewalttat zu berücksichtigen.